AGB

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

ABC Event Chefs

 

1. Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung

ABC Event Chefs verfügt über eine befristete Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung, ausgestellt durch die Regionaldirektion Düsseldorf der Bundesagentur für Arbeit. Diese ist aktuell gültig bis zum 08. September 2026.

ABC Event Chefs verpflichtet sich, den Kunden unverzüglich über den Wegfall oder das Erlöschen dieser Erlaubnis zu informieren.

 

2. Geltungsbereich

ABC Event Chefs stellt dem Kunden Mitarbeiter auf Grundlage des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG), dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der jeweiligen Arbeitnehmerüberlassungsverträge zur Verfügung.

Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

Mit Aufnahme der Tätigkeit gilt die Zustimmung zu diesen AGB als erteilt.

 

3. Einsatz der Mitarbeiter

Der Kunde verpflichtet sich:

  • die gesetzlichen und tariflichen Arbeitszeitregelungen einzuhalten
  • Mitarbeiter ausschließlich im vereinbarten Tätigkeitsbereich einzusetzen
  • Weisungen nur im Rahmen der Tätigkeit zu erteilen

Arbeitsrechtliche Weisungen (z. B. Urlaub, Freistellung) bleiben ausschließlich ABC Event Chefs vorbehalten.

 

4. Genehmigungen und Branchenbeschränkung

Der Kunde trägt sämtliche erforderlichen Genehmigungen am Einsatzort auf eigene Kosten.

Der Kunde bestätigt:

  • nicht dem Baugewerbe gemäß §1b AÜG anzugehören
  • Mitarbeiter nicht für Tätigkeiten im Baugewerbe einzusetzen

Bei Verstößen haftet der Kunde für alle daraus entstehenden Schäden.

 

5. Zutrittsrecht

ABC Event Chefs ist berechtigt, jederzeit Zugang zu den Einsatzorten der Mitarbeiter zu erhalten.

 

6. Tarifverträge und Preisanpassungen

Es gelten die Tarifverträge des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ).

Preisänderungen sind zulässig bei:

  • Tariflohnerhöhungen
  • Branchenzuschlägen
  • Änderungen gesetzlicher Regelungen (z. B. Equal Pay)

ABC Event Chefs ist berechtigt, den Verrechnungssatz entsprechend anzupassen – auch rückwirkend.

 

7. Abrechnung und Zahlungsbedingungen

Die Abrechnung erfolgt auf Basis von:

  • wöchentlichen Stundennachweisen
  • bestätigten Arbeitszeiten (inkl. Bereitschaftszeiten)

Pausen sind gesondert auszuweisen.

Zahlungsbedingungen:

  • Zahlung innerhalb von 2–4 Wochen oder laut Rechnung
  • netto ohne Abzug

Bei Zahlungsverzug:

  • 2. Mahnung: 25 % Mahngebühr
  • 3. Mahnung: 50 % Mahngebühr
  • danach Inkasso und Vertragsauflösung möglich

 

8. Zuschläge

Falls nicht anders vereinbart:

  • Spätschicht (20:00–24:00): +15 %
  • Nachtschicht (00:00–06:00): +25 %
  • Überstunden (ab 11. Stunde): +25 %
  • Sonntag: +70 %
  • Feiertag: +125 %

Bei Wochenbuchungen:

  • über 40 Stunden/Woche: +25 % Zuschlag

 

9. Mindestbuchung und Stornierung

  • Mindestabrechnung: 4 Stunden
  • Stornierung: mindestens 72 Stunden vor Einsatzbeginn

Bei verspäteter Stornierung werden mindestens 4 Stunden berechnet.

 

10. Reklamationen

Reklamationen müssen:

  • unverzüglich erfolgen
  • spätestens innerhalb von 7 Tagen schriftlich eingehen

Bei berechtigter Reklamation erfolgt ein Mitarbeiteraustausch.

 

11. Haftung

ABC Event Chefs haftet für:

  • ordnungsgemäße Auswahl der Mitarbeiter
  • Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
  • Schäden an Leben, Körper und Gesundheit

Keine Haftung besteht für:

  • Arbeitsleistungen der Mitarbeiter
  • indirekte Schäden oder Folgeschäden

 

12. Pflichten des Kunden (Arbeitsschutz)

Der Kunde ist verpflichtet:

  • Mitarbeiter einzuweisen
  • Arbeitsschutzvorschriften einzuhalten
  • Schutzkleidung bereitzustellen
  • Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen

Bei Verstößen bleibt der Vergütungsanspruch bestehen.

 

13. Gleichbehandlung (AGG)

Der Kunde stellt sicher:

  • keine Diskriminierung gemäß AGG
  • Zugang zu Sozialeinrichtungen
  • Einhaltung der Fürsorgepflichten (§ 618 BGB)

 

14. Kündigung

Ordentliche Kündigung:

  • 7 Werktage Frist (schriftlich)

Fristlose Kündigung durch ABC Event Chefs möglich bei:

  • Zahlungsverzug
  • Insolvenz
  • Verstoß gegen Arbeitsschutz
  • unzumutbaren Arbeitsbedingungen

 

15. Vermittlungshonorar

Bei Übernahme eines Mitarbeiters:

  • 16 % des Bruttojahresgehalts zzgl. MwSt.
  • Reduktion um 1/12 pro Einsatzmonat
  • entfällt nach 12 Monaten

Gilt auch für verbundene Unternehmen (§ 15 AktG).

 

16. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

Änderungen bedürfen der Schriftform.

Gerichtsstand: Düsseldorf

 

IMPRESSUM

ABC Event Chefs

Geschäftsführer: Denis Abbas

Adresse: Spichernstraße 55  |  40476 Düsseldorf

Amtsgericht Düsseldorf

HRB: 97668

USt-ID: DE353716876

Finanzamt Düsseldorf-Nord: 105/5801/2738

Telefon: +49 171 2345678

E-Mail: info@abc-event-chefs.de

Web: www.abc-event-chefs.de

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