Allgemeine Geschäftsbedingungen der ABC Event Chefs
1.
ABC Event Chefs besitzt eine befristete Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung, ausgestellt durch die Regionaldirektion Düsseldorf der Bundesagentur für Arbeit, die aktuelle Arbeitnehmerüberlassung ist gültig bis zum 08. September 2024.
ABC Event Chefs verpflichtet sich den Kunden unverzüglich über den Verfall der Erlaubnis zu unterrichten.
ABC Event Chefs als Personaldienstleister stellt dem Kunden seine Mitarbeiter auf Grundlage des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG ),den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Regelungen im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag (diese Bezeichnung gilt für beide Geschlechter) vorübergehend zur Verfügung.
Ihre ggf. hiervon abweichenden Geschäftsbedingungen sind ausgeschlossen, selbst wenn wir diesen nicht ausdrücklich wiedersprechen.
Im Zweifel ist die Aufnahme der Tätigkeit unseres Mitarbeiters beim Kunden als Anerkenntnis der Geltung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen anzusehen.
Der Kunde verpflichtet sich, die ihm überlassenen Mitarbeiter im Rahmen der gesetzlichen und tariflichen zulässigen Arbeitszeit zu beschäftigen.
Des Weiterem stimmt der Kunde alle wesentlichen Merkmale der Tätigkeit ausschließlich mit der ABC Event Chefs ab.
Der Kunde darf den überlassenen Mitarbeitern im Rahmen der jeweils vereinbarten Tätigkeit ausschließlich tätigkeitsbezogene Weisungen erteilen.
Das Recht arbeitsrechtliche Weisungen zu erteilen oder den Mitarbeitern Urlaub oder bezahlte/unbezahlte Freizeit zu gewähren, bleibt ausschließlich der ABC Event Chefs vorbehalten.
Der Kunde/Entleiher darf die ihm überlassenen Mitarbeiter nur mit Tätigkeiten betrauen, die im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag genannt sind.
Die Haftung der ABC Event Chefs im Schadensfall ist ausgeschlossen , wenn Mitarbeiter mit einer nicht vereinbarten Tätigkeit betraut wurden.
Die für die am Einsatzort ggf.notwendigen behördlichen und andere Genehmigungen und Zustimmungen hat der Kunde vor Arbeitsaufnahme auf seine eigenen Kosten beizubringen.
Der Kunde/Entleiher bestätigt, dass er nicht dem Baugewerbe im Sinne des § 1b AÜG zugehört.
Der Kunde/Entleiher ist nicht berechtigt Mitarbeiter für Tätigkeiten einzusetzen, die üblicherweise von Arbeitern in einem Betrieb, der gemäß § 1 b AÜG dem Baugewerbe angehört, ausgeübt werden.
Verstößt der Kunde/Entleiher gegen diese Verpflichtung, so hat er der ABC Event Chefs die hierdurch entstandenen Schäden und Aufwendungen zu ersetzen.
ABC Event Chefs und deren verantwortlichen Mitarbeitern ist jederzeit der Zugang zu dem Tätigkeitsbereich seiner Mitarbeiter gestattet.
Auf das Arbeitsverhältnis zwischen der ABC Event Chefs und dem überlassenen Mitarbeiter finden die zwischen dem IGZ und dem dazu gehörigen Tarifvertrag Anwendung.
Soweit nach Abschluss des jeweiligen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag für den an den Kunden überlassenden Mitarbeiter
Eine Erhöhung der nach Maßgabe der anwendbaren Tarifverträge an den Mitarbeiter zu zahlenden tariflichen Entgelte (einschließlich Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder sonstiger Sondervergütung) oder von tariflichen Aufwandsersatzleistungen eintritt, oder
Eine Erhöhnung der tariflichen Entgelte (einschließlich Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder sonstiger Sondervergütung) oder von tariflichen Aufwandsersatzleistungen aufgrund eines Wechsels des anwendbaren Tarifvertrages durch die ABC Event Chefs eintritt oder
Erstmals Branchenzuschläge oder höhere Branchenzuschläge von der ABC Event Chefs an den überlassenden Mitarbeiter zu zahlen sind, als von der ABC Event Chefs zum Zeitpunkt des Abschlusses des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages kalkuliert und deren Zahlbarkeit nach den insoweit vom Kunden mitgeteilten Informationen für die ABC Event Chefs nicht erkennbar war oder darauf zurückzuführen ist, dass sich die vom Kunden mitgeteilten tatsächlichen Umstände in dem Einsatzbetrieb des Kunden/Entleiher geändert haben, oder
Das gesetzliche Prinzip des „equal treatment“ gemäß § 9 Ziffer 2 AÜG Anwendung findet und dem überlassenen hierdurch höhere Entgelt-oder Aufwandsersatzansprüche zustehen, als mit der ABC Event Chefs vertraglich vereinbart,
ist die ABC Event Chefs berechtigt, rückwirkend für den Zeitraum ab Wirksamwerden der vorgenannten Entgelterhöhungen bzw. Zahlbarkeit der höheren) Branchenzuschläge den Stundenverrechnungssatz oder ggf. vereinbarte Aufwandsersatzleistungen entsprechend der ursprünglichen Kalkulation des mit dem Kunden jeweils vereinbarten Stundenverrechnungssatz zu erhöhen.
Hierbei ist der Anteil des tariflichen Mitarbeiterentgelts am Stundenverrechnungssatz mit 80 % derjenige der an den Mitarbeiter zahlbaren Aufwandsersatzleistung mit 10 % der der Kalkulation des
Stundenverrechnungssatzes zugrundeliegenden Gesamtaufwendungen von der ABC Event Chefs in Ansatz zu bringen.
Dem Kunden/Entleiher bleibt das Recht vorbehalten, den Nachweis zu führen, dass die vorstehend in lit. a) bis d)genannten Erhöhungen des tariflichen Entgelts des überlassenen Mitarbeiters bzw. zu einer nur anteiligen oder geringeren Erhöhung der Lohn-und /oder Lohnnebenkosten führen.Ggf.ist die ABC Event Chefs berechtigt, die entsprechend erhöhten Lohn-und Lohnnebenkosten in ihre ursprüngliche Kalkulation einzustellen und einen so berechneten höheren Verrechnungssatz zu verlangen.
2.
ABC Event Chefs ist Arbeitgeber der überlassenden Mitarbeiter.
Diese stehen in keiner vertraglichen Bindung zum Kunden.
Alle wesentlichen Merkmale der Tätigkeit sowie etwaige neue Dimensionen sind ausschließlich mit der ABC Event Chefs zu vereinbaren, wobei diese auf die besonderen Verhältnisse des Betriebs und die Wünsche der Kunden Rücksicht nimmt, soweit dies möglich ist.
ABC Event Chefs sind nicht verpflichtet bei einem Entleiher tätig zu sein, soweit dieser durch Arbeitskampf unmittelbar betroffen ist.
3.
Die Abrechnung erfolgt aufgrund von Arbeitsnachweisen, welche der Mitarbeiter den Kunden oder einem Bevollmächtigen des Kunden wöchentlich bzw. bei Einsatzende vorlegt. Der Kunde ist verpflichtet ,die Anwesenheitsstunden – einschließlich Warte -und Bereitschaftszeiten-,in denen der Mitarbeiter der ABC Event Chefs ihm zur Verfügung standen durch Unterschrift zu bestätigen.
Pausenzeiten sind gesondert auszuweisen.
Können die Arbeitsnachweise dem Kunden bzw. einem Bevollmächtigten des Kunden nicht zu Unterschrift vorgelegt werden , so sind die internen Mitarbeiter der ABC Event Chefs zur Bestätigung berechtigt.
Der Stundennachweis erfolgt im Form eines Stundezettel der ABC Event Chefs, dieser dient zur Rechnungsgrundlage.
Sollte der Entleiher / Kunde einen Stundenzettel vorab zugesandt bekommen ist er verpflichtet diesen nach den erbrachten Leistung direkt der ABC Event Chefs zu übermitteln.
Die Rechnung erfolgt auf Basis der erbrachten Stunden ohne Pausen.
Als Grundlage dient der vereinbarte Stundensatz und die eventuell anfallen Soder- Konditionen.
Der Preis ist zuzüglich und der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu verstehen.
Wenn vertraglich entsprechendes vereinbart wurde, werden arbeitstäglich die vereinbarte Auslöse sowie Fahrtgeld hinzugerechnet.
Das Zahlungsziel geben ABC Event Chefs vor, ist der gesetzliche Zeitraum von 2-4 Wochen fix einzuhalten oder wie auf der Rechnung genannt.
Die Abrechnungen sind innerhalb der genannten Werktage je nach Rechnung und Zugang der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Für den Fall des Zahlungsverzugs fallen zuzüglich zu den gesetzlichen Regelungen der §§ 286 bis 288 BGB
folgende verspätungsgebühren an wenn,
Die zweite Mahnung an den Kunden geht fallen 25% Mahngebühren an
Die dritte Mahnung an den Kunden geht fallen 50% Mahngebühren an
Ab der 4 Aufforderung wird die Rechnung an ein Inkasso unternehmen weitergeleitet und ABC Event Chefs ist keine Vertraglichen Bedingungen mehr mit dem Kunden gebunden und kann damit das Vertragsverhältnis brechen.
Die Zuschläge für anfallende Mehrarbeiter ebenso wie Schicht,-Sonntags berechnen wir, wenn nicht einzelvertraglich anders festgelegt. Den Feiertagszuschlag berechnen wir immer, im Falle der Buchung von einzelnen Tagen wie folgt:
Spätschichtzuschlag: 20:00-24:00Uhr 15%
Nachtschichtzuschlag: 00:00-06:00Uhr 25%
Ab der elften Stunde je Einsatztag für die ersten beiden
Mehrarbeitsstunden: 25%
Für Sonntagsarbeit: 70%
Für Stunden an gesetzlichen Feiertagen: immer 125%
Sieht der Vertrag vor, dass eine Buchung über einen Zeitraum von einer Kalenderwoche oder länger vereinbart wurde, so gilt, dass für die 40 Stunde übersteigende wöchentliche Arbeitszeit ein Aufschlag von 25 % je geleisteter Stunde bewrechnet wird.
Zudem wird auch bei einer Buchung über einen Zeitraum von einer Kalenderwoche oder länger für Sonntagsarbeit und Arbeit an gesetzlichen Feiertagen ein Aufschlag erhoben.
Im Falle der Sonntagsarbeit beträgt der Aufschlag 70% des vereinbarten Stundenlohns je Stunde.
Im Falle der Arbeit an gesetzlichen Feiertagen wird ein Aufschlag von 125% des vereinbarten Stundenlohns je Stunde berechnet.
Einwände gegen die von der ABC Event Chefs erstellten Rechnungen sind innerhalb einer Woche nach Zustellung der Rechnung schriftlich gegenüber der ABC Event Chefs unter Angabe von nachprüfbaren Gründen geltend zu machen.
Nach Ablauf dieser Frist verzichtet der Kunde ausdrücklich auf jegliche Einwände bezüglich der Richtigkeit der abgerechneten Stunden.
ABC Event Chefs ist nicht verpflichtet, Wechsel oder Schecks in Zahlung zu nehmen.
Eine etwaige Annahme geschieht erfüllungsfalbe.
In diesem Falle trägt der Kunde die Bankspesen und die Wechselsteuer.
Ungeachtet der Wechsel-bzw scheckrechtlichen Folgen haftet ABC Event Chefs für eine nicht rechtzeitige Vorlegung.
Protestierung ,Benachrichtigung oder Regressnahmen bei Nichteinlösung.
Der Kunde darf mit Ansprüchen gegen uns aufrechnen, soweit seine Ansprüche gerechtfertigt und rechtskräftig sind.
Der Kunde / Entleiher verpflichtet sich bei Buchung eine mind. Arbeitszeit von 4 (Vier) Stunden zu bezahlen.
Der Kunde / Entleiher ist verpflichtet mind. 72 Std vor bestellter Überlassung den Auftrag bei ABC Event Chefs zu stornieren.
Eine Auftragsstornierung nach 72 Std ist unwirksam und der Kunde muss die Entschädigung von 4 mind. Stunden zahlen.
4.
Die Mitarbeiter der ABC Event Chefs wurden schriftlich zu strengem Stillschweigen über alle Geschäftsangelegenheiten unseren Kunden verpflichtet.
5.
Unsere Mitarbeiter sind sorgfältig ausgewählt. Dennoch ist unser Kunde gehalten, sich seinerseits von der Eignung des ihm überlassenen Mitarbeiters für die vorgesehene Tätigkeit zu überzeugen und evtl. Beanstandungen über ihn unverzüglich an die ABC Event Chefs zu richten. Stellt der Kunde innerhalb der ersten vier Stunden fest, dass ein Mitarbeiter der ABC Event Chefs sich nicht für die vorgesehene Tätigkeit eignet und besteht er uns gegenüber aus Austausch, werden ihm nach vorheriger Rücksprache bis zu vier Arbeitsstunden nicht berechnet. Reklamationen über die Eignung unseres Mitarbeiters sind am Tage ihrer Feststellung spätestens binnen einer Woche nach der Entstehung der Reklamation begründeten Umstandes bei uns geltend zu machen. Verspätete Reklamationen geben dem Kunden keinerlei Ansprüche. Bei rechtzeitig berechtigter Reklamation stehen wir unserem Kunden für einen Austausch des Mitarbeiters durch einen anderen geeigneten Mitarbeiter ein.
ABC Event Chefs haftet für die ordnungsgemäße Auswahl eines für die konkrete Tätigkeit geeigneten und qualifizierten Mitarbeiters sowie dessen Bereitstellung für die Dauer der vereinbarten Überlassung.
ABC Event Chefs ist insbesondere verpflichtet, vorliegende Arbeitspapiere und Zeugnisse auf ihre Richtigkeit zu überprüfen sowie polizeiliche Führungszeugnisse einzuholen.
Dies gilt auch für die Fahrerlaubnis und das Monatliche vorzeigen des Führerscheins.
ABC Event Chefs haftet nicht für die von dem überlassenen Mitarbeiter ausgeführten Arbeiten, da die überlassenen Mitarbeiter ihre Tätigkeit ausschließlich nach Weisung des Kunden ausüben. ABC Event Chefs haftet insbesondere nicht für die von dem überlassenen Mitarbeiter verursachte Schlechtleistungen oder Schäden. Ein überlassener Mitarbeiter ist kein Erfüllungsgehilfe, Verrichtungsgehilfe oder Bevollmächtigter der ABC Event Chefs.
Überlassene Mitarbeiter sind nicht zum Inkasso für den Kunden berechtigt. Die überlassenen Mitarbeiter dürfen nicht mit Geldangelegenheiten betraut werden. ABC Event Chefs haftet daher nicht für Schäden, die dadurch verursacht werden, dass ein überlassener Mitarbeiter mit Geldangelegenheiten, wie z.B. Kassenführung, Verwahrung und Verwaltung von Geld- oder Wertpapieren oder ähnlichen Geschäften, betraut wird. Dies gilt nicht, wenn die vorgenannten Tätigkeiten ausdrücklich Gegenstand des Überlassungsvertrages des überlassenen Mitarbeiters sind.
ABC Event Chefs haftet bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Vorschriften.
ABC Event Chefs haftet ferner in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer Vertreter und Erfüllungsgehilfen, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung der ABC Event Chefs ist in Fällen der groben Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
ABC Event Chefs haftet ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern sie schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat, die vorliegt, wenn sich die Pflichtverletzung auf eine Pflicht bezieht, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren der Kunde vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung der ABC Event Chefs ebenfalls auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Im Übrigen ist die Haftung der ABC Event Chefs – gleich aus welchem Rechtsgrund -ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, aus Verletzung vertraglicher Nebenpflichten und sonstiger Pflichtverletzungen, unerlaubter Handlung und sonstiger deliktischer Haftung, weiterhin für Ansprüche aus Schaden die außerhalb des Vertragsgegenstands liegen, für mittelbare Schäden und Folgeschäden, insbesondere Produktionsausfall und für Datenverlust des Kunden sowie für Ansprüche auf Ersatz des entgangenen Gewinns.
Soweit die Haftung nach den vorstehenden Bestimmungen beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, der Mitarbeiter und der Erfüllungsgehilfen der ABC Event Chefs.
Ein Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen durch die ABC Event Chefs ist unter den in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Schadensersatzansprüche genannten Voraussetzungen ausgeschlossen.
Machen Dritte aufgrund der Tätigkeit eines nach diesen AGB überlassenen Mitarbeiters Ansprüche geltend, so ist der Kunde auf erstes Anfordern hin verpflichtet, die ABC Event Chefs von diesen Ansprüchen freizustellen, wenn und soweit deren Haftung nach den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgeschlossen ist.
6.
Der Kunde / Entleiher ist verpflichtet, die überlassenen Mitarbeiter sorgfältig in die Tätigkeit einzuweisen, sie während der Arbeitszeit anzuleiten und zu beaufsichtigen. Der Kunde / Entleiher hat dafür zu sorgen, dass bei der Arbeit alle gesetzlichen, behördlichen und sonstigen Vorschriften eingehalten werden. Der Kunde hat darüber hinaus den Mitarbeiter vor der Arbeitsaufnahme auf die spezifischen Gefahrenquellen des Tätigkeitsortes für Sicherheit und Gesundheit, denen er bei der Arbeit ausgesetzt werden kann, hinzuweisen. Zugleich unterrichtet der Kunde den Mitarbeiter über die Maßnahmen und Einrichtungen, die zur Abwendung der Gefahren dienen.
Die Tätigkeit der Mitarbeiter der ABC Event Chefs unterliegt den für ihren Betrieb geltenden öffentlich-rechtlichen Arbeitsschutzvorschriften. Der Kunde / Entleiher verpflichtet sich die Mitarbeiter der ABC Event Chefs vor der Arbeitsaufnahme gemäß § 12 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz über die für den Betrieb des Kunden und den jeweiligen Arbeitsplatz geltenden Unfallverhütungsvorschriften zu unterrichten, insbesondere aber den Mitarbeitern für die Ausübung der jeweiligen Tätigkeit vorgeschriebene Sicherheitsausrüstung und Schutzbekleidung zur Verfügung zu stellen. Der Kunde hat ferner dafür Sorge zu tragen und sich fortlaufend davon zu überzeugen, dass alle am Arbeitsplatz des Mitarbeiters geltenden Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzschutzvorschriften eingehalten werden, sowie die Gefährdungsbeurteilung durchgeführt und dokumentiert ist. Einrichtungen und Maßahmen der Ersten Hilfe werden von Ihnen sichergestellt.
Falls Mitarbeiter der ABC Event Chefs bei mangelhafter oder nicht vorhandenen Sicherheitseinrichtungen oder Ausrüstungen oder ohne Schutzbekleidung die Aufnahme oder Fortsetzung der Tätigkeit beim Kunden berechtigter Weise ablehnen, schuldet der Kunde dennoch die vereinbarte Vergütung für die Arbeitszeit, zu der der Mitarbeiter der ABC Event Chefs dem Kunden zur Verfügung stand.
Der Kunde / Entleiher verpflichtet sich, die sich aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ergebenden Fürsorgepflichten und Schutzmaßnahmen auch gegenüber den ihm von der ABC Event Chefs überlassenen Mitarbeitern einzuhalten, damit diese nicht während des Einsatzes durch eine von dem Kunden eingesetzte Person wegen eines im AGG genannten Grundes benachteiligt werden. Insbesondere gewährleistet der Kunde, dass die von ihm eingesetzte Person in geeigneter Weise zum Zwecke der Verhinderung von Benachteiligungen geschult ist. Der Kunde verpflichtet sich die aus § 618 BGB ergebenden Fürsorgepflichten gegenüber den überlassenen Mitarbeitern zu beachten. Der Kunde gestattet den Mitarbeitern insbesondere die Nutzung seiner Sozialeinrichtungen (Kantine, Umkleiden, Spind, Toiletten usw.) in dem selben Umfang, in dem auch seine Mitarbeiter diese nutzen können.
Falls einer der Mitarbeiter der ABC Event Chefs seine Tätigkeit beim Kunden nicht aufnimmt oder der Tätigkeit fernbleibt, muss der Kunde die ABC Event Chefs darüber unverzüglich informieren. Sofern die ABC Event Chefs mit der Überlassung eines Mitarbeiters in Verzug ist, ist der Kunde nur dann zum Rücktritt verpflichtet, wenn er der ABC Event Chefs schriftlich eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.
Falls der Kunde den überlassenen Mitarbeiter mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs betraut, hat der Kunde sicherzustellen, dass der Mitarbeiter zum Zeitpunkt des Überlassens des Kraftfahrzeugs im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist.
Arbeitsunfälle sind der ABC Event Chefs sofort anzuzeigen. Der Kunde ist zudem verpflichtet Arbeitsunfälle sofort der zuständigen Bezirksverwaltung der Verwaltungsberufsgenossenschaft anzuzeigen und der ABC Event Chefs unverzüglich eine Kopie der Unfallanzeige zu übersenden. Eine weitere Kopie der Unfallanzeige muss der Kunde der für seinen Betrieb zuständigen Berufsgenossenschaft übersenden.
7.
Ein Auftrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von sieben Werktagen schriftlich gekündigt werden. Die Kündigung ist nur wirksam wenn sie der ABC Event Chefs fristgerecht zugeht. Eine gegenüber oder von dem überlassenen Mitarbeiter ausgesprochene Kündigung ist unwirksam. Eine fristlose Kündigung durch den Kunden ist nur nach vorangegangener Mängelanzeige mit angemessener Frist zur Behebung des Mangels aus wichtigem, von der Firma ABC Event Chefs zu vertretendem Grunde möglich.
Die ABC Event Chefs ist berechtigt, den Arbeitnehmerüberlassungsvertrag bzw. den Auftrag fristlos zu kündigen oder Leistungen zurückzubehalten wenn:
• der Kunde seine Verpflichtung aus dem gegenwärtigen oder einem früheren • Arbeitnehmerüberlassungsvertrag oder aus sonstiger Geschäftsbeziehung zur ABC Event Chefs ganz oder teilweise nicht erfüllt oder sich aus den Umständen ergibt, dass die Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden erheblich gefährdet erscheinen, weil z.B. Zahlungsverpflichtungen aufgrund wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden oder aufgrund von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gefährdet sind.
• der Kunde seine Zahlungen einstellt oder die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen beantragt wurde.
• der Kunde mit seiner Zahlungspflicht aus diesem oder einem früheren Vertrag in Verzug geraten ist und er auch eine angemessene Nachfrist hat verstreichen lassen
• der Kunde seine Verpflichtung zur Einhaltung von Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzbestimmungen nicht erfüllt.
• für den überlassenen Mitarbeiter unzumutbare Arbeitsbedingungen gegeben sind.
• der Mitarbeiter gemäß § 3 Abs. 3, 4 AGG im Betrieb des Kunden belästigt bzw. sexuell belästigt wird oder • im Betrieb des Kunden feindliches oder gewalttätiges Verhalten gegen den überlassenen Mitarbeiter aufgetreten ist.
8.
Kommt bereits vor dem abgesprochenen Überlassungsbeginn zwischen dem von der ABC Event Chefs und vorgestellten Zeitarbeitnehmer oder Kandidaten, der den Status eines Bewerbers hat, und dem Kunden ein Arbeits- oder Dienstvertrag zustande, hat die ABC Event Chefs gegenüber dem Kunden einen Anspruch auf Zahlung eins Vermittlungshonorars, das 16 % des steuerpflichtigen Bruttojahresgehalts zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer entspricht, dass der Kunde mit dem Bewerber oder Kandidaten vereinbart.
Ein Vermittlungshonorar ist auch dann zu bezahlen, wenn ein Dienst- oder Arbeitsvertrag mit einem von der ABC Event Chefs überlassenen Mitarbeiter aus der laufenden Überlassung heraus oder binnen 6 Monaten nach Beendigung der Überlassung des Mitarbeiters an den Kunden begründet wird. In diesem Fall beträgt das Vermittlungshonorar 16 % des steuerpflichtigen Bruttojahresgehalts, dass der Kunde mit dem Mitarbeiter vereinbart hat, zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Für jeden vollen Einsatzmonat des Zeitarbeitnehmers auf Grundlage der Überlassung reduziert sich das Vermittlungshonorar um ein Zwölftel. Nach Ablauf von 12 Monaten der Überlassung reduziert sich somit das Vermittlungshonorar auf null. Im Falle der Vermittlung binnen 6 Monaten nach Beendigung der Überlassung muss der Kunde / Entleiher kein Vermittlungshonorar bezahlen, wenn er darlegt und beweist, dass die vorangegangene Überlassung nicht ursächlich für die Einstellung war.
Die in den beiden vorstehenden Absätzen genannten Vermittlungshonorare werden mit dem Abschluss des Arbeits- oder Dienstvertrages zwischen dem Kunden und dem übernommenen Mitarbeiter bzw. Kandidaten zur Zahlung fällig.
Ein Vermittlungshonorar, welches gemäß der vorstehenden Absätze von dem Kunden an die ABC Event Chefs zu bezahlen ist, wird auch dann fällig, wenn ein Dienst- oder Arbeitsvertrag zwischen einem von der ABC Event Chefs überlassenen Mitarbeiter oder einem von der ABC Event Chefs vorgestellten Kandidaten bzw. Bewerber und einem Unternehmen, mit welchem der Kunde gemäß § 15 AktG verbunden ist, zustande kommt, es sei denn der Kunde kann beweisen, dass die vorherige Überlassung nicht ursächlich war.
9.
Falls einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Teile von ihnen unwirksam sein sollten, wird hierdurch die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner werden alsdann anstelle der unwirksamen Bestimmung eine mit dem beabsichtigten Zweck entsprechende Regelung in zulässiger Weise treffen.
10.
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sowie etwaige Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns.
11.
Erfüllungsort und Gerichsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Düsseldorf.
IMPRESSUM
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ABC Event Chefs
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